11. Juni 2018
Nach der Veröffentlichung der drei Verfassungsrechtsgutachten fordert die Stiftung Münch, die Reform des G-BA endlich in Angriff zu nehmen, um Legitimation und Innovationskraft zu stärken
Die Veröffentlichung der drei Verfassungsrechtsgutachten zur demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nimmt die Stiftung Münch zum Anlass, an die 16 Reformvorschläge der von ihr im Jahr 2017 eingesetzten Expertenkommission zu erinnern und plädiert dafür, die Reform des G-BA endlich in Angriff zu nehmen.
Neben der demokratischen Legitimation, die zwei der drei Gutachter kritisch sehen, zeigen die Gutachten auf rd. 750 Seiten weitere Defizite auf – etwa die strukturelle Begünstigung tradierter Leistungsbeteiligter, die auch das G-BA Gutachten der Stiftung Münch bereits im Jahr 2016 benannt und die Reformkommission im letzten Jahr intensiv behandelt haben.
„Der G-BA ist eine strukturell parteiische Innovationsbremse für die öffentliche Gesundheitsversorgung mit verfassungsrechtlich zunehmend zweifelhaftem Ruf, so Johannes Gruber, Geschäftsführer der Stiftung Münch, „es wird Zeit, dass die Politik das Thema endlich aufgreift. Reformvorschläge, wie der G-BA besser werden kann, liegen auf dem Tisch.“
Kernvorschlag der Reformkommission der Stiftung Münch ist die Stärkung der unparteiischen und hauptamtlichen Mitglieder des G-BA, die zudem zu einem Drittel vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ähnlich Verfassungsrichtern für eine einmalige Amtszeit gewählt werden sollen.
Dies löst die natürliche Bindung an Partikularinteressen, ohne den Sachverstand der tradierten Leistungsbeteiligten zu kappen, und stärkt zugleich die demokratische Legitimation, ohne den Weg in die ministerielle Staatsmedizin zu ebenen.